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Kindheit ist in vielen Kulturen durch Erwerbsfreiheit und Lernen gekennzeichnet, wobei die Rechte der Kinder auf Schutz, Erziehung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit ausgebaut werden. In der Kindheitsforschung setzt sich zunehmend die Auffassung durch, dass Kinder nicht mehr nur „Menschen in Entwicklung“ seien, sondern auch „Personen aus eigenem Recht“. Entwicklung wird als Metapher der Bevormundung zurückgewiesen, da durch sie Kindheit zu einem Übergangstadium zum Erwachsensein reduziert werde. Als Kindheit bezeichnet man den Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung. Kindheit ist dabei mehr ein kultureller, sozialer Begriff als ein biologischer. Im engeren Sinne folgt die Kindheit auf das Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr) und gliedert sich in die frühe Kindheit (4.–6. Lebensjahr), die mittlere Kindheit (7.–10. Lebensjahr) und die späte Kindheit (11.–14. Lebensjahr).