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Die Polizei vertritt bei ihrem Handeln die Rechtsordnung als Exekutive. Der Auftrag der Polizei ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei durch Polizeiverfügungen und sonstige Maßnahmen und in einigen deutschen Ländern auch durch Polizeiverordnungen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren untersucht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen,
wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen
Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache
zu verhüten. Der Begriff Polizei hat in seiner geschichtlichen Entwicklung
eine ständige Veränderung erfahren, die letztlich zu seiner heutigen
Einengung geführt hat. Polizist ist ein Oberbegriff für bestimmte Amtsträger des Staates oder Landes.